Anleger sollten wissen, dass ihre Geldanlagen in Exchange Traded Funds (ETF) sowie aktiven Investmentfonds bei Weitem nicht so risikoreich sind als gemeinhin angenommen.

Sie zählen nach dem Gesetz zum Sondervermögen, welches auch im Falle einer Insolvenz geschützt ist.

Wissenswertes zu Investmentfonds und Sondervermögen

Das Kapital der Anleger wird von einer Kapitalanlagegesellschaft in einem Investmentfonds zusammengefasst und in verschiedenen Vermögenswerten angelegt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Investmentfonds verfolgen ein einfaches Prinzip – aus den eingesammelten Anlegergeldern tätigt der Fonds seine Investitionen. Das Kapital der Anleger hat die Bezeichnung Sondervermögen und wird unter staatlicher Aufsicht verwaltet.

Der Investmentfonds stellt somit die Gesamtheit aller von den Anlegern investierten Gelder dar. Nach deutschem Recht sind Investmentscheine beziehungsweise Investmentzertifikate Wertpapiere, welche die entsprechenden Anteile an einem Investmentfonds dokumentieren. Wer sich an einem Investmentfonds beteiligt, nimmt auch Anteil an einem professionell verwalteten Kapitalanlagedepot.

Mit dem Erwerb von Anteilscheinen beteiligt sich der Anleger am Fondsvermögen, ausschlaggebend für den Wert seiner Beteiligung ist die Anzahl der Zertifikate. Als Sondervermögen wird nicht nur das für die Anteilscheine bezahlte Geld bezeichnet, sondern auch die Vermögenswerte, welche durch den Fonds damit angeschafft wurden.

Das Sondervermögen wird durch das Investmentgesetz geregelt

Als Sondervermögenswert muss das Kapital der Fondsanleger vom Besitz der Investmentgesellschaft getrennt werden. Dadurch wird es nicht nur vor der Entwicklung anderer Fonds der gleichen Gesellschaft geschützt, sondern gerät besonders im Falle einer Insolvenz nicht in den Zugriffsbereich der Gläubiger. Das als Sondervermögen deklarierte Kapital haftet nicht für eventuelle Schulden der Kapitalanlagegesellschaft, selbst bei der Insolvenz der Emittenten bleibt das Geld unangetastet.

Steht eine Insolvenz im Raum, geht die Verwaltung des Kapitals an eine Depotbank über. Diese ist durch den entsprechenden Paragrafen des Investmentgesetzes zur Abwicklung und Auszahlung an die Anleger verpflichtet.

Die Regelungen zum Sondervermögen sind sehr umfangreich und nehmen im Investmentgesetz ein ganzes Kapitel ein. Wer sich für vertiefende Informationen interessiert, kann im Kapitel zwei in zahlreichen Abschnitten mehr darüber erfahren.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Breit gestreut und viel Disziplin – Mandantenbrief 02/2021

2020 war eines der turbulentesten Jahre der jüngeren Geschichte und historisch in mehrfacher Hinsicht beispiellos. Und es hat uns auch gezeigt, wie unerhört belastbar Menschen, Institutionen und Finanzmärkte sein können.

Am Mute hängt der Erfolg – Mandantenbrief 06/2017

Liebe Leser, schon Theodor Fontane hat im vorletzten Jahrhundert für sich formuliert: „Am Mute hängt der Erfolg.“ Der Mut, neue Lebenswege auch zur Unzeit zu erwägen, zu diskutieren und gegebenenfalls umzusetzen, kann ganz neue Chancen eröffnen. Wir haben dies in den letzten Wochen erlebt und möchten Sie gerne daran teilhaben lassen.

Anzeichen für Bodenbildung – Mandantenbrief 05/20

Menschliche Sensationsgier und mediale Übertreibungslust haben mit vereinten Kräften eine Psychose herbeigeführt, gegen die das Gegengift der Aufklärung derzeit keine Chancen hat.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Nachhaltigkeit ist kein Renditekiller mehr – Mandantenbrief 09/18

Aufgrund unseres langfristigen Investmentansatzes war für uns schon immer das Gedankengut der Nachhaltigkeit oder der Ökologie von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise gab es kaum befriedigende Lösungen, die auch den Renditeaspekt genügend berücksichtigten. Seit einigen Monaten prüfen wir einen modifizierten Ansatz dazul. Nun haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, den „Global Core“ in die Nachhaltigkeitsvariante dieses Fonds zu tauschen. Die Entwicklungen laufen absolut parallel, so dass Umweltschutzgedanken endlich keine Renditekiller mehr sind.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

13 + 13 =