Anleger sollten wissen, dass ihre Geldanlagen in Exchange Traded Funds (ETF) sowie aktiven Investmentfonds bei Weitem nicht so risikoreich sind als gemeinhin angenommen.
Sie zählen nach dem Gesetz zum Sondervermögen, welches auch im Falle einer Insolvenz geschützt ist.
Wissenswertes zu Investmentfonds und Sondervermögen
Das Kapital der Anleger wird von einer Kapitalanlagegesellschaft in einem Investmentfonds zusammengefasst und in verschiedenen Vermögenswerten angelegt.
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Investmentfonds verfolgen ein einfaches Prinzip – aus den eingesammelten Anlegergeldern tätigt der Fonds seine Investitionen. Das Kapital der Anleger hat die Bezeichnung Sondervermögen und wird unter staatlicher Aufsicht verwaltet.
Der Investmentfonds stellt somit die Gesamtheit aller von den Anlegern investierten Gelder dar. Nach deutschem Recht sind Investmentscheine beziehungsweise Investmentzertifikate Wertpapiere, welche die entsprechenden Anteile an einem Investmentfonds dokumentieren. Wer sich an einem Investmentfonds beteiligt, nimmt auch Anteil an einem professionell verwalteten Kapitalanlagedepot.
Mit dem Erwerb von Anteilscheinen beteiligt sich der Anleger am Fondsvermögen, ausschlaggebend für den Wert seiner Beteiligung ist die Anzahl der Zertifikate. Als Sondervermögen wird nicht nur das für die Anteilscheine bezahlte Geld bezeichnet, sondern auch die Vermögenswerte, welche durch den Fonds damit angeschafft wurden.
Das Sondervermögen wird durch das Investmentgesetz geregelt
Als Sondervermögenswert muss das Kapital der Fondsanleger vom Besitz der Investmentgesellschaft getrennt werden. Dadurch wird es nicht nur vor der Entwicklung anderer Fonds der gleichen Gesellschaft geschützt, sondern gerät besonders im Falle einer Insolvenz nicht in den Zugriffsbereich der Gläubiger. Das als Sondervermögen deklarierte Kapital haftet nicht für eventuelle Schulden der Kapitalanlagegesellschaft, selbst bei der Insolvenz der Emittenten bleibt das Geld unangetastet.
Steht eine Insolvenz im Raum, geht die Verwaltung des Kapitals an eine Depotbank über. Diese ist durch den entsprechenden Paragrafen des Investmentgesetzes zur Abwicklung und Auszahlung an die Anleger verpflichtet.
Die Regelungen zum Sondervermögen sind sehr umfangreich und nehmen im Investmentgesetz ein ganzes Kapitel ein. Wer sich für vertiefende Informationen interessiert, kann im Kapitel zwei in zahlreichen Abschnitten mehr darüber erfahren.
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