Anleger sollten wissen, dass ihre Geldanlagen in Exchange Traded Funds (ETF) sowie aktiven Investmentfonds bei Weitem nicht so risikoreich sind als gemeinhin angenommen.

Sie zählen nach dem Gesetz zum Sondervermögen, welches auch im Falle einer Insolvenz geschützt ist.

Wissenswertes zu Investmentfonds und Sondervermögen

Das Kapital der Anleger wird von einer Kapitalanlagegesellschaft in einem Investmentfonds zusammengefasst und in verschiedenen Vermögenswerten angelegt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Investmentfonds verfolgen ein einfaches Prinzip – aus den eingesammelten Anlegergeldern tätigt der Fonds seine Investitionen. Das Kapital der Anleger hat die Bezeichnung Sondervermögen und wird unter staatlicher Aufsicht verwaltet.

Der Investmentfonds stellt somit die Gesamtheit aller von den Anlegern investierten Gelder dar. Nach deutschem Recht sind Investmentscheine beziehungsweise Investmentzertifikate Wertpapiere, welche die entsprechenden Anteile an einem Investmentfonds dokumentieren. Wer sich an einem Investmentfonds beteiligt, nimmt auch Anteil an einem professionell verwalteten Kapitalanlagedepot.

Mit dem Erwerb von Anteilscheinen beteiligt sich der Anleger am Fondsvermögen, ausschlaggebend für den Wert seiner Beteiligung ist die Anzahl der Zertifikate. Als Sondervermögen wird nicht nur das für die Anteilscheine bezahlte Geld bezeichnet, sondern auch die Vermögenswerte, welche durch den Fonds damit angeschafft wurden.

Das Sondervermögen wird durch das Investmentgesetz geregelt

Als Sondervermögenswert muss das Kapital der Fondsanleger vom Besitz der Investmentgesellschaft getrennt werden. Dadurch wird es nicht nur vor der Entwicklung anderer Fonds der gleichen Gesellschaft geschützt, sondern gerät besonders im Falle einer Insolvenz nicht in den Zugriffsbereich der Gläubiger. Das als Sondervermögen deklarierte Kapital haftet nicht für eventuelle Schulden der Kapitalanlagegesellschaft, selbst bei der Insolvenz der Emittenten bleibt das Geld unangetastet.

Steht eine Insolvenz im Raum, geht die Verwaltung des Kapitals an eine Depotbank über. Diese ist durch den entsprechenden Paragrafen des Investmentgesetzes zur Abwicklung und Auszahlung an die Anleger verpflichtet.

Die Regelungen zum Sondervermögen sind sehr umfangreich und nehmen im Investmentgesetz ein ganzes Kapitel ein. Wer sich für vertiefende Informationen interessiert, kann im Kapitel zwei in zahlreichen Abschnitten mehr darüber erfahren.

Wechsel von AAB zu EBASE – Mandantenbrief 09/2021

Der Wechsel von der AAB zu EBASE steht nun leider ins Haus. Eine lästige Umstellung, die Sie und wir nicht gewollt haben, die aber letztlich leider nicht zu verhindern war.

Prognosetreu oder prognosefrei? – Mandantenbrief 12/14

Liebe Leser, zum Jahreswechsel trumpfen traditionell alle (vermeintlichen) Fachleute mit gewichtigen Prognosen für das neue Jahr auf. Da werden mit großer Geste Indexstände und Kurse verkündet, die die Presse dankbar aufnimmt. Erfahrungsgemäß liegen viel Experten schief.

Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Aktien ETF – ein Geldwert? – Mandantenbrief 10/16

Der ETF oder auch Exchange Traded Funds wird von Verbraucherschützern als das Allheilmittel der Finanz- und Anlegerwelt gefeiert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er aber eher ein Geld- als ein Sachwert.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Lagarde setzt auf Niedrigzinsstrategie | Mandantenbrief 07/19

Die für uns erhebliche Nachricht der letzten Monate war die vorgesehene Ernennung von IWF-Chefin Christine Lagarde zur EZB-Präsidentin. Damit dürfte die EZB-Politik mit immensen Liquiditätsaufblähungen und einer Nullzinspolitik fortgesetzt werden. Die primär kurzfristig denkenden Börsen feierten mit Kursgewinnen (Lagarde-Effekt).

Kapitalmärkte bemerkenswert widerstandsfähig – Mandantenbrief 10/18

Obwohl wir bekanntlich langfristig denken und handeln, stellt sich immer mal wieder die Frage, ob frisches Geld an den Märkten gerade jetzt angelegt werden soll. Oder lieber warten? Oder gar Gewinne mitnehmen? Zur Meinungsbildung nachfolgend unsere Marktbewertung der letzten Monate und unsere gegenwärtige Markteinschätzung.

Flüchtlingskrise und die Börse – Mandantenbrief 11/15

Lieber Leser, jahrelang sorgten sich die Kapitalmärkte um das im europäischen Zusammenhang so winzig kleine Griechenland. Krisensitzungen, die ganze Nation bewegende Bundestagsabstimmungen und „Brennpunkte“ ohne Ende haben die letzten Jahre bestimmt. Und nun?

Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

Liebe Leser, Erdöl wurde jahrzehntelang als schwarzes Gold bezeichnet. Es war vergleichsweise selten, besaß vermeintlich endliche Reserven und war für die globale Wirtschaft extrem wichtig. Der geradezu groteske Preisverfall führte nun aber dazu, dass ein Lachs teurer ist als ein Barrel Nordseeöl.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

12 + 12 =