In der globalen Wirtschaftswelt agieren Konzerne immer stärker international. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die Besteuerung.
Gewinne werden gezielt dorthin geleitet, wo die Steuern niedrig sind. Solchen Steuertricks will die EU jetzt einen Riegel vorschieben.
Gewinnverschiebung innerhalb der Konzerne
Eigentlich sollten Gewinne dort besteuert werden, wo sie auch entstanden sind. Bei Unternehmen, die vorwiegend im nationalen Rahmen tätig sind, ist dies in der Regel so.
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Typische deutsche Mittelständler zahlen denn auch hierzulande ihre Steuern. Anders sieht es bei international tätigen Konzernen aus. Bei ihnen können Gewinne zwischen Konzerngesellschaften so verschoben werden, dass die Steuerbelastung minimiert wird.
Steuertricks: Einige EU-Staaten helfen mit
Ein beliebtes Modell sind Holding-Konstruktionen, bei denen Töchter hohe Lizenzgebühren für die Nutzung von Rechten der Muttergesellschaft zahlen. Die Holding sitzt dann in einem Land mit Steuervorteilen. Es gibt auch einige EU-Staaten wie die Niederlande, Luxemburg oder Irland, die solchen Steuertricks der Konzerne bisher Vorschub geleistet haben. Ein gängiges Steueroptimierungsmodell unter Einbeziehung der Niederlande wird zum Beispiel als ‚Dutch Sandwich‘ bezeichnet. Unternehmen wie Apple oder Starbucks wird vorgeworfen, davon Gebrauch zu machen.
Verständigung der EU-Finanzminister
Die EU-Finanzminister haben sich jetzt auf eine Änderung der sogenannten Mutter-Tochtergesellschaften-Richtlinie verständigt, mit der solche Steuertricks künftig erschwert werden sollen. Damit wird einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission gefolgt. Danach soll die Steueroptimierung bei Holdings, die keine eigenständige Geschäftstätigkeit entfalten, möglichst verhindert werden. Auch bei der Nutzung von Mischformen der Eigen- und Fremdfinanzierung will man Hürden aufbauen, wenn sie ausschließlich aus Gründung der Steuervermeidung erfolgt.
Konzerne haben noch Zeit
Ob diese Neuregelung gegen die Steuertricks der Konzerne hilft, ist abzuwarten. Denn es bleiben Interpretationsspielräume, zum Beispiel bei der Frage, was unter ‚eigenständiger Geschäftstätigkeit‘ konkret zu verstehen ist. Die Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Mindestens bis dahin haben die Konzerne noch Gelegenheit, ihre Steuern auch weiterhin zu optimieren.
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